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   VGH Hessen, 28.08.1986 - 5 TH 3071/84   

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VGH Hessen, 28.08.1986 - 5 TH 3071/84 (https://dejure.org/1986,1151)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.08.1986 - 5 TH 3071/84 (https://dejure.org/1986,1151)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. August 1986 - 5 TH 3071/84 (https://dejure.org/1986,1151)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 37, 10
  • NVwZ 1987, 987
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (28)

  • VGH Hessen, 16.12.1987 - 5 R 1861/87

    Abänderung/Aufhebung eines Beschlusses gemäß VwGO § 80 Abs 6; Unbestimmtheit

    Da der angefochtene Planfeststellungsbeschluß nahezu keine nachprüfbare Detailplanung enthalte, sei er bei Anlegung der Maßstäbe, die der Senat in seinem Beschluß vom 28. August 1986 im Verfahren der Gemeinde M. gegen das Land Hessen - 5 TH 3071/84 - entwickelt habe, offensichtlich rechtswidrig.

    Es erweist sich nämlich, daß die Annahme des 9. Senats, der Planfeststellungsbeschluß des Hessischen Oberbergamts könne bei summarischer Überprüfung weder als offensichtlich rechtmäßig noch als offensichtlich rechtswidrig angesehen werden, keinen Bestand mehr haben kann, nachdem der 5. Senat in seinem Beschluß vom 28. August 1986 im Verfahren der Gemeinde M. gegen das Land Hessen (5 TH 3071/84) die an den Planfeststellungsbeschluß für eine Abfallbeseitigungsanlage zu stellenden inhaltlichen Anforderungen konkretisiert hat.

    Bezogen auf den Planfeststellungsbeschluß des Hessischen Oberbergamts vom 28. Oktober 1977 für die Sonderabfallbeseitigungsanlage M. hat der Senat in seinem Beschluß vom 28. August 1986 - 5 TH 3071/84 - (veröffentlicht in ESVGH 37 S.10 ff., NVwZ 1987 S. 987 ff., ZfW 1987 S. 174 ff.), folgendes ausgeführt:.

    Schließlich ist, wie dies schon im Verfahren 5 TH 3071/84 für den dort zu beurteilenden Planfeststellungsbeschluß geschehen ist, anzumerken, daß Hinweise auf die Notwendigkeit der Beachtung der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen oder technischen Regeln dem Planfeststellungsbeschluß die erforderliche Bestimmtheit nicht verschaffen können.

    Die Kritik, die die Antragsgegnerin nach Erhalt des Beschlusses vom 28. August 1986 im Verfahren 5 TH 3071/84 an der Rechtsprechung des Senats zu den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Planfeststellungsbeschlusses geübt hat, ist nicht berechtigt.

    Daß der Senat im vorliegenden Verfahren unter Anwendung der im Verfahren 5 TH 3071/84 entwickelten Grundsätze zu einer anderen Erfolgsprognose als der 9. Senat in seinem Beschluß vom 19. Oktober 1984 gelangt und dies zum Anlaß nimmt, die vom 9. Senat getroffene Entscheidung abzuändern, stellt keine Überschreitung der Grenzen dar, die dem Gericht bei der Abänderung oder Aufhebung von Beschlüssen gem. § 80 Abs. 6 VwGO gezogen sind.

    Eine solche Klärung ist aber dadurch erfolgt, daß der 5. Senat in seinem Beschluß vom 28. August 1986 im Verfahren 5 TH 3071/84 abschließend zu den rechtlichen Anforderungen an den Inhalt eines Planfeststellungsbeschlusses für ein Deponievorhaben Stellung genommen hat.

  • OVG Sachsen, 26.09.2008 - 4 B 773/06

    Planfeststellungsbeschluss für Steinbruch am Mühlauer Windberg ist weitgehend

    Eine - endgültige - Zulassung des Vorhabens mit der "Nebenbestimmung", dass die - für eine Beurteilung der materiellen Voraussetzungen des § 31 WHG und § 80 SächsWG unabdingbaren - Planvorlagen erst vor Beginn des Gewässerausbaus nachgereicht werden, ist mit der Ausgestaltung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens unvereinbar (vgl. HessVGH, Beschl. v. 28.8.1986, NVwZ 1987, 987, 990 f. zur Unbestimmtheit des Ausbauplans einer planfestgestellte Deponie; Steinberg, Rechtsfolgen unvollständiger Planfeststellungsbeschlüsse, NVwZ 1988, 1095 f.).

    Ob die unzureichenden wasserrechtlichen Planunterlagen eine (Teil-)Nichtigkeit des Planfeststellungsbeschlusses bewirken (so HessVGH, Beschl. v. 28.8.1986, a. a. O. S. 990; dies ablehnend Steinberg, a. a. O., S. 1096 ff.) bedarf keiner Entscheidung, weil die Verwaltungsgerichtsordnung auch die Aufhebung nichtiger Verwaltungsakte zulässt.

  • VGH Hessen, 11.11.1993 - 5 UE 441/88

    Vollzugs-Folgenbeseitigungsanspruch gegenüber abfallrechtlichem

    Das Gericht folgte insoweit der rechtlichen Beurteilung in dem Beschluß des erkennenden Senats vom 28. August 1986 (5 TH 3071/84), mit dem auf Antrag der Klägerin die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluß in vollem Umfang wieder hergestellt worden war.

    Daß die vom Hessischen Oberbergamt zugrundegelegte Regelungskonzeption mit dem Grundsatz der Bestimmtheit und der Vollständigkeit von Planfeststellungsbeschlüssen nicht zu vereinbaren ist, wie der Senat mit Beschluß vom 28. August 1986 - 5 TH 3071/84 - im vorangegangenen Aussetzungsstreit entschieden hat, ändert daran nichts.

  • OVG Niedersachsen, 21.02.1991 - 7 L 110/89

    Änderung des Planfeststellungsbeschlusses; Anfechtungsklage; Änderung des

    Selbst wenn man diese Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts im Hinblick auf dessen eigene Rechtsprechung zu dem wortgleichen § 18 Nr. 2 des Bundeswasserstraßengesetzes nicht teilte (BVerwGE 72, 15, 21; auf diese Parallele weisen der Hess. VGH - NVwZ 1987, 987, 989 - und der Bay. VGH - Bay. VBl 1989, 272, 273 - hin), würde dies am Ergebnis nichts ändern.

    aa) Der Zugriff auf gemeindliches Eigentum kann zu einer Verletzung des Rechts aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG führen, und zwar auch dann, wenn es nicht unmittelbar öffentlich-rechtlichen Zwecken dient; denn die gemeindliche Selbstverwaltung umfaßt das Recht der Gemeinde auf eigenständige Bewirtschaftung ihres Vermögens (vgl. Hess. VGH, NVwZ 1987, 987, 989).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1989 - 1 S 736/88

    Abwägung von Belangen des Denkmalschutzes gegenüber dem Selbstverwaltungsrecht

    Jedoch hat die Denkmalschutzbehörde, wenn das Kulturdenkmal einer Gemeinde gehört, bei der Ausübung ihres Ermessens die wohlverstandenen Belange der Gemeinde im Rahmen der Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 71 Abs. 1 LVerf) zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, aaO; VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 10.12.1984. NVwZ 1985, 432; Hess.VGH, Beschl. vom 28.8.1986, NVwZ 1987, 987, 989 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.1992 - 7 L 63/90

    Planfeststellungsbeschluß; Rastplatz; Schutzanordnung; Bundesautobahn;

    Hierzu zählen z.B. die gemeindliche Wasserversorgung (vgl. Beschl. d. Sen. v. 12.6.1987, - 7 OVG B 40/87 -, - DVBl. 1987, 1019, 1020; OVG Hamburg, Beschl. v. 25.8.1987 - Bs VI 31/87 -, - DVBl. 1987, 1017; VGH Mannheim, Beschl. v. 9.10.1989 - 10 S 1073/89 -, NUR 1990, 373 = DVBl. 1990, 60) oder ein als gemeindliches Freischwimmbad genutzter Kiessee (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 28.8. 1986 - 5 TH 3071/84 -, NVwZ 1987, 987).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.10.1990 - 7 A 50/85

    Altdeponie; Erweiterung der Sonderabfalldeponie; Sonderabfalldeponie;

    Der Senat ist jedoch mit dem VGH Kassel (Beschl. v. 28.8. 1986 - 5 TH 3071/84 -, NVwZ 1987, 987, 989) der Auffassung, daß direkt in Anspruch genommenes Grundeigentum der Gemeinde nach Art. 44 Abs. 1 Niedersächsische Verfassung und Art. 28 Abs. 2 GG im Rahmen der Selbstverwaltungsgarantie als Grundlage und Gegenstand der gemeindlichen Planungshoheit geschützt ist.
  • VGH Hessen, 28.08.1986 - 5 TH 1161/86

    Zwangsrecht für Abwasserdurchleitung

    Seine Zuständigkeit ist auch dann gegeben, wenn man den Planfeststellungsbeschluß von 1977 wegen Unvollständigkeit und mangelnder Unbestimmtheit gemäß § 44 Abs. 1 HVwVfG für nichtig hält und ihm damit jede Wirksamkeit abspricht (vgl. dazu den ebenfalls am 28. August 1986 verkündeten Senatsbeschluß im Beschwerdeverfahren 5 TH 3071/84); in diesem Fall wäre die Entscheidung über den Antrag auf Anordnung eines Zwangsrechts im Rahmen des neu zu erlassenden Planfeststellungsbeschlusses vom Hessischen Oberbergamt zu treffen.
  • VGH Hessen, 06.04.1989 - 3 TH 503/89

    Zulassung des vorzeitigen Betriebsbeginns einer Abfallumladestation -Anhörung der

    Soweit sich die Antragstellerin für ihre Rechtsauffassung auf den Beschluß des 5. Senats des Hess. VGH vom 21.08.1986 -- 5 TH 3071/84 -- ESVGH 37, 10 (14) stützt, in der ausgeführt worden ist, daß bei der Einrichtung einer Anlage in einem ehemaligen Bergbaubetrieb zwar noch bergaufsichtliche Zuständigkeiten in bezug auf eventuelle Rekultivierungsmaßnahmen bestehen könnten, dies jedoch nicht mehr die Annahme rechtfertige, es liege noch ein Bergbaugebiet vor, hat sie bereits selbst vorgetragen, daß der 5. Senat des Hess. VGH an dieser Auffassung nicht mehr festhält.
  • OVG Niedersachsen, 21.01.1998 - 7 K 388/97

    Abfallrechtlicher Planfeststellungsbeschluß; Planrechtfertigung für

    Auch die Vorschrift des § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AbfG (vgl. jetzt § 32 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 KrW-/AbfG), wonach der Planfeststellungsbeschluß zu versagen ist, wenn nachteilige Wirkungen auf das Recht eines anderen zu erwarten sind, die durch Auflagen oder Bedingungen weder verhütet noch ausgeglichen werden können, und der Betroffene widerspricht, hat nachbarschützende Wirkung nur insoweit, wie in eigene Rechte des Betroffenen eingegriffen wird (vgl. Hösel/von Lersner, Recht der Abfallbeseitigung, Bd. 1, § 8 AbfG RdNrn. 28 ff; Kunig/ Schwermer/Versteyl, Abfallgesetz, 2. Aufl., § 8 RdNr. 53 f; VGH Kassel, Beschl. v. 28.8.1986, NVwZ 1987, 987, 989).
  • VG Düsseldorf, 01.06.2006 - 6 K 1722/03
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